Daten festhalten:
Name
Adresse
Personalausweisnummer?
Kennzeichen
Zeugen suchen
Fotos machen:
Übersichtsbilder der Situation aus verschiedenen Blickwinkeln sinnvoll
Feste Punkte wie Laternen mitzufotografieren, ebenso Details wie Knicke in der Bremsspur, Splitter, abgebrochene Teile
Schäden an den Autos im Detail zu fotografieren
Polizei rufen bei:
Personenschäden
hohe Sachschäden
Keine Einigung mit Unfallgegner
Unfallgegner entfernt sich (Fahrerflucht)
Wagen mit Kennzeichen außerhalb der EU und ohne Versicherungsnachweis beteiligt
Verdacht einer Straftat oder Missbrauch von Drogen oder Alkohol besteht
Unfallbericht gilt in:
Belgien
Bosnien-Herzegowina
Bulgarien
Dänemark
Finnland
Frankreich
Griechenland
Großbritannien
Irland
talien
Kroatien
Luxemburg
Marokko
Mazedonien
Montenegro
Niederlande
Norwegen
Österreich
Polen
Portugal
Rumänien
Schweden
Schweiz
Serbien
Slowakische Republik
Slowenien
Spanien
Tschechien
Tunesien
Türkei
Ungarn
Allgemeines:
Versicherungen dürfen einen Unfall höchstens vier bis sechs Wochen prüfen
Drei Wochen mehr Zeit haben die Gesellschaften nur, wenn sie die Ermittlungsakten der Polizei anfordern
Die gegnerische Versicherung darf nach dem Unfall keine Partnerwerkstatt vorschreiben
Der Geschädigte hat freie Wahl, wo er den Schaden reparieren lässt
Die Werkstatt kalkuliert zunächst die Reparaturkosten und erstellt einen Kostenvoranschlag
Kostenvoranschlag muss der Fahrzeughalter an die Versicherung weiterleiten
Der Geschädigte darf den Gutachter bestimmen
Gegnerische Versicherung muss für den Fall des Ausfalls (Kein Mietwagen in Anspruch genommen) Nutzungsausfall zahlen
Mietwagen darf nur so groß wie eigenes Auto sein, Mietdauer nicht länger als nötig
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Personalausweisnummer?
Kennzeichen
Zeugen suchen
Fotos machen:
Übersichtsbilder der Situation aus verschiedenen Blickwinkeln sinnvoll
Feste Punkte wie Laternen mitzufotografieren, ebenso Details wie Knicke in der Bremsspur, Splitter, abgebrochene Teile
Schäden an den Autos im Detail zu fotografieren
Polizei rufen bei:
Personenschäden
hohe Sachschäden
Keine Einigung mit Unfallgegner
Unfallgegner entfernt sich (Fahrerflucht)
Wagen mit Kennzeichen außerhalb der EU und ohne Versicherungsnachweis beteiligt
Verdacht einer Straftat oder Missbrauch von Drogen oder Alkohol besteht
Unfallbericht gilt in:
Belgien
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Bulgarien
Dänemark
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Allgemeines:
Versicherungen dürfen einen Unfall höchstens vier bis sechs Wochen prüfen
Drei Wochen mehr Zeit haben die Gesellschaften nur, wenn sie die Ermittlungsakten der Polizei anfordern
Die gegnerische Versicherung darf nach dem Unfall keine Partnerwerkstatt vorschreiben
Der Geschädigte hat freie Wahl, wo er den Schaden reparieren lässt
Die Werkstatt kalkuliert zunächst die Reparaturkosten und erstellt einen Kostenvoranschlag
Kostenvoranschlag muss der Fahrzeughalter an die Versicherung weiterleiten
Der Geschädigte darf den Gutachter bestimmen
Gegnerische Versicherung muss für den Fall des Ausfalls (Kein Mietwagen in Anspruch genommen) Nutzungsausfall zahlen
Mietwagen darf nur so groß wie eigenes Auto sein, Mietdauer nicht länger als nötig
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